Leistungen für Gründstückseigentümer

Alle Unterlagen und Vermessungen für Bauantrag und Kaufvertrag aus einer Hand

Leistungen für Gründstückseigentümer

Mit einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur sind Sie bestens beraten.

Von der Grundstücksteilung bis zum Bauabschluss – das Vermessungsbüro eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) liefert Ihnen alle Vermessungsdaten und -unterlagen, die Sie für den Kaufvertrag, den Bauantrag und Ihr Bauvorhaben benötigen – und das aus einer Hand.

Leistungen für Grundstückseigentümer auf einen Blick:

  • Lieferung eines Lageplanes für Ihr Grundstück
  • Beratung bei der Festlegung neuer Teilungsgrenzen
  • Teilungsplan für den notariellen Kaufvertrag
  • Beantragung der erforderlichen Genehmigungen
  • Beglaubigung von Baulasten
  • Örtliche Durchführung der Vermessung
  • Grenztermin mit Eigentümern, Nachbarn und Erwerbern
  • Lieferung der erforderlichen Unterlagen für die grundbuchliche Umschreibung

Das Vermessungsbüro eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist befugt, hoheitliche Katastermessungen vorzunehmen, Teilungsgrenzen festzulegen und Lagepläne zu erstellen. Denn Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind vom Land beliehene Personen und somit staatlich autorisiert, Vermessungsunterlagen für den Bauantrag und den Kaufvertrag zu liefern. Als hoch qualifizierter Spezialist auf dem Gebiet der Vermessung und Geodäsie berät ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sie unabhängig und kompetent zu allen Fragen der Vermessung, von der Grundstücksteilung über den Bauantrag bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens.

Bestehen Unklarheiten über den Grenzverlauf von Grundstücken, sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure befugt, Grenzvermessungen durchzuführen, sowie bestehende Grenzen und fehlende Grenzmarken zu bestimmen und rechtsverbindlich zu setzen.

Grenzvermessungen dienen der Wiederherstellung oder der Feststellung von Flurstücksgrenzen, der Ermittlung der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen sowie der Abmarkung und Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen entsprechende Katastervermessungen durchführen. Die Regelungen zur Durchführung der Grenzvermessung und Abmarkung sind in den jeweiligen Vermessungs-Gesetzen der Bundesländer festgelegt.

Des Weiteren sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure staatlich autorisiert, die erforderlichen Genehmigungen, Teilungspläne sowie Grundstücksunterlagen für den Bauantrag oder den notariellen Kaufvertrag zu erstellen. Gemeinsam mit einem Notar gewährleistet das Vermessungsbüro eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs damit eine zuverlässige Abwicklung von Kauf- und Bauantrag.

Auch während des Bauprozesses ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur für Sie da. Denn bei der Errichtung eines Gebäudes sind regelmäßige und unterschiedlichste Vermessungstätigkeiten nötig. Von der Grob- oder Feinabsteckung für den Baugrubenaushub über die vermessungstechnische Begleitung bis hin zur Gebäudeeinmessung ist das Vermessungsbüro des ÖbVIs Ihr kompetenter und staatlich berufener Spezialist für Vermessung und Geodäsie.

Ob Lageplanerstellung und Grenzvermessung vor Baubeginn oder Gebäudeeinmessung nach Bauabschluss, mit einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur sind Sie immer gut beraten.